Am 15. Januar 2025 hat der Magistrat in seiner Sitzung beschlossen, die im Fonds-Vermögen verbliebenen Mittel im Laufe des Jahres 2025 an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auszuschütten. Die Mittel werden entsprechend einer Matrix an die Personen ausbezahlt, deren Gebäude 2017 in der Zustandsdokumentation registriert wurden und die heute noch in Besitz der registrierten Immobilie sind.

Hintergrund:
In Bremerhaven-Wulsdorf wurde bis Mai 2016 jahrzehntelang Trinkwasser gewonnen. Als Begleiterscheinung der Förderung stellte sich der Grundwasserspiegel auf ein abgesenktes Niveau ein. Nach der Stilllegung stieg der Grundwasserspiegel wieder an, und es dauerte etwa ein Jahr, bis er seine natürliche Höhe wieder erreicht hatte.

Das beeinträchtigte die umliegenden Gebäude, die teilweise unter dem natürlichen Grundwasserspiegel errichtet wurden.

Die Grundstückseigentümer sind im Rahmen des Baugrundrisikos verantwortlich für die Absicherung ihrer Gebäude vor Feuchtigkeitsschäden. Dennoch haben der Magistrat der Seestadt Bremerhaven und wesernetz Bremerhaven freiwillig den Hilfsfonds Wulsdorf aufgelegt. 1,2 Millionen Euro standen seitdem für Hilfs-Maßnahmen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe bereit.

Von 187 Gebäuden mit Keller im Hilfsfonds-Gebiet rund um den Wasserwerkswald Wulsdorf haben 79 Gebäudeeigentümer an der Zustandsdokumentation im Jahr 2017 teilgenommen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellten bei zehn Gebäuden keinerlei Schäden fest. Die weiteren 69 Gebäude wurden in unterschiedliche Schadenskategorien eingeteilt. Eine zusätzliche hydrogeologische Untersuchung bestimmte darüber hinaus die natürlichen Grundwasserstände im Hilfsfonds-Gebiet. Diese beiden Kriterien sind die Grundlage zur Berechnung der Teilbeträge des Hilfsgeldes.

Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das Grundwasserniveau auf einen für Gebäude, Straßen und Natur unschädlichen Stand zurückzubringen und dort zu halten, hat der Magistrat zahlreiche verschiedene Entwässerungsmaßnahmen geprüft. Die gutachterlichen Kosten wurden aus dem Fonds-Vermögen gezahlt.

Aktuelles

Mittwoch, 12. März 2025:

Im Nachgang zu der Entscheidung des Magistrats, die im Fonds-Vermögen verbliebenen Mittel an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auszuschütten, fand eine Informationsveranstaltung statt. Eingeladen waren alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, deren Gebäude 2017 in der Zustandsdokumentation registriert wurden und die heute noch in Besitz der registrierten Immobilie sind.

Präsentation vom Infoabend zum Download.

Mittwoch, 15. Januar 2025:Ausschüttung des Hilfsfonds
Am 15. Januar 2025 hat der Magistrat in seiner Sitzung beschlossen, die im Fonds-Vermögen verbliebenen Mittel nun an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auszuschütten. Die Mittel werden entsprechend einer Matrix an die Personen ausbezahlt, deren Gebäude 2017 in der Zustandsdokumentation registriert wurden und die heute noch in Besitz der registrierten Immobilie sind.

Donnerstag, 31. August 2017:Heute endet die Frist zur Einreichung eines Antrages zur Teilnahme an der Zustandsdokumentation. Alle Antragsteller erhalten schriftlich Informationen zum weiteren Verlauf.

Donnerstag, 11. Mai 2017:Zur Teilnahme an der Zustandsdokumentation ist der Antrag per Post bis zum 31. August 2017 beim Hilfsfonds Wulsdorf einzureichen.

Donnerstag, 11. Mai 2017:Am Donnerstag, 11. Mai, um 18.00 Uhr in der Aula der Paula-Modersohn-Schule, Dreibergen 21. Weitere Informationen

Donnerstag, 04. Mai 2017:Öffentliche Einladung zur Informationsveranstaltung rund um die Zustandsdokumentation.

Freitag, 17. Februar 2017:

Sämtliche E-Mails vom 1. bis zum 15. Februar 2017 an unsere E-Mailadresse hilfsfonds@wulsdorf-grundwasser.de wurden aufgrund eines technischen Fehlers nicht zugestellt. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums eine E-Mail an uns geschickt haben, bitten wir Sie, diese nun erneut an uns zu senden. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.

Zusätzlich werden wir in den nächsten Wochen den Antrag auf Zustandsdokumentation samt Rücksendeumschlag an die Briefkästen aller 187 Gebäude mit Keller im Hilfsfonds-Gebiet verteilen.

Montag, 13. Februar 2017:

Die ersten eingegangenen Anträge werden bearbeitet. Es folgt eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Das Hilfsfonds-Gebiet

Das Hilfsfonds-Gebiet in Bremerhaven-Wulsdorf umfasst folgende Straßen ganz oder teilweise: Am Rübenberge, Auerstraße, Borsigstraße, Braunstraße, Bunsenstraße, Buxtehuder Straße, Daimlerstraße, Dieselstraße, Flettnerstraße, F.-W.-Sander-Weg, Hertzstraße, Im Weddel, Marschbrookweg, Midgardweg, Moorhöfe, Porschestraße, Ringstraße, Sandfahrel, Siemensstraße, Vieländer Weg, Weg 83, Weg 84, Weißenstein und Wikingerweg. Innerhalb des Gebiets befinden sich 187 Gebäude mit Keller, die möglicherweise vom Grundwasseranstieg betroffen sein könnten.


Übersichtskarte (pdf 3,9 MB)
Hilfs-Maßnahmen
1,2 Millionen Euro stehen im Hilfsfonds Wulsdorf für folgende Hilfs-Maßnahmen bereit:

Die Zustandsdokumentation (abgeschlossen)

Die Zustandsdokumentation ist bereits abgeschlossen. Seit Ablauf der Teilnahmefrist am 31. August 2017 werden keine Anträge mehr angenommen.

Alle Eigentümer von Gebäuden mit Keller im Hilfsfonds-Gebiet konnten an der Zustandsdokumentation teilnehmen. Ziel war festzustellen, wie viele Gebäude tatsächlich vom Grundwasseranstieg betroffen sind. Dazu dokumentierte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Zustand des Gebäudes vor Ort. Wenn durch die Zustandsdokumentation der Sachverständigen keine Hinweise auf Schäden durch Grundwasser festgestellt wurden, erfolgen auch keine weiterführenden Maßnahmen. Alle Teilnehmer erhalten schriftlich weitere Informationen.


Antrag Zustandsdokumentation (pdf 2,3 MB)
Objektbezogene Planungsstudie

Für Gebäude, bei denen im Rahmen der Zustandsdokumentation eine Grundwasserproblematik festgestellt wurde, werden die ermittelten Daten analysiert. Als Ergebnis werden den Gebäudeeigentümern individuelle Vorschläge gemacht, wie das Gebäude vor dem Grundwasser geschützt werden kann. Das beauftragte Ingenieurbüro nimmt dazu im Anschluss an die Zustandsdokumentation Kontakt zu den betroffenen Gebäudeeigentümern auf.

Stromkostenerstattung

Sollten Sie eine elektrische Pumpe zur Kellerentwässerung betreiben, erhalten Sie von uns die Stromkosten der Pumpe für sechs Monate zur Hälfte erstattet. Um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten, wurden folgende Daten zu Grunde gelegt: Eine handelsübliche Tauchmotorpumpe mit 0,75 Kilowatt Leistung, ein täglicher Betrieb von zwölf Stunden, eine Laufzeit von 180 Tagen und ein Preis pro Kilowattstunde von 26,26 Cent (Preis gemäß Grundversorger Bremerhaven im Februar 2016). Das ergibt pauschal eine Stromkostenerstattung in Höhe von 213 Euro. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Grundstückseigentümer bei uns einen Antrag auf Zustandsdokumentation gestellt hat. Sollten Sie dazu Fragen haben, eine Pumpe mit höherer Leistungszahl oder mehrere Pumpen betreiben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Für die Stromkostenerstattung reichen Sie bitte den Antrag per Post bei uns ein. Anschließend erhalten Sie schriftlich weitere Informationen.


Antrag Stromkostenerstattung (pdf 3,9 MB)

Hilfsgelder

Sollte die Zustandsdokumentation des Hilfsfonds Wulsdorf ergeben haben, dass Ihr Gebäude mit Keller vom Grundwasseranstieg betroffen ist, bieten wir Ihnen an, 25 Prozent – höchstens aber 10.000 Euro – der Kosten für notwendige Schutzmaßnahmen für Ihr Gebäude zu übernehmen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Schutzmaßnahmen nach dem 1. April 2016 von einer Fachfirma durchgeführt wurden, die für Gebäude­abdichtungsarbeiten präqualifiziert ist. Maßnahmen, die vorher begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurden, werden einer gesonderten Prüfung unterzogen. Bitte beachten Sie: Da es sich um eine freiwillige Hilfeleistung handelt, obliegt die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe einem Gebäudeeigentümer Hilfe zuteilwird, ausschließlich den Verantwortlichen des Hilfsfonds Wulsdorf.


Antrag auf Hilfsgelder für Teilnehmer an der Zustandsdokumentation (pdf 1,9 MB)
Informationen
Zur Stilllegung der Trinkwassergewinnung in Bremerhaven-Wulsdorf bieten wir Ihnen ergänzende Informationsunterlagen an.

Präsentationen

Gutachterliche Stellungnahmen