Am 15. Januar 2025 hat der Magistrat in seiner Sitzung beschlossen, die im Fonds-Vermögen verbliebenen Mittel im Laufe des Jahres 2025 an die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auszuschütten. Die Mittel werden entsprechend einer Matrix an die Personen ausbezahlt, deren Gebäude 2017 in der Zustandsdokumentation registriert wurden und die heute noch in Besitz der registrierten Immobilie sind.
Hintergrund:
In Bremerhaven-Wulsdorf wurde bis Mai 2016 jahrzehntelang Trinkwasser gewonnen. Als Begleiterscheinung der Förderung stellte sich der Grundwasserspiegel auf ein abgesenktes Niveau ein. Nach der Stilllegung stieg der Grundwasserspiegel wieder an, und es dauerte etwa ein Jahr, bis er seine natürliche Höhe wieder erreicht hatte.
Das beeinträchtigte die umliegenden Gebäude, die teilweise unter dem natürlichen Grundwasserspiegel errichtet wurden.
Die Grundstückseigentümer sind im Rahmen des Baugrundrisikos verantwortlich für die Absicherung ihrer Gebäude vor Feuchtigkeitsschäden. Dennoch haben der Magistrat der Seestadt Bremerhaven und wesernetz Bremerhaven freiwillig den Hilfsfonds Wulsdorf aufgelegt. 1,2 Millionen Euro standen seitdem für Hilfs-Maßnahmen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe bereit.
Von 187 Gebäuden mit Keller im Hilfsfonds-Gebiet rund um den Wasserwerkswald Wulsdorf haben 79 Gebäudeeigentümer an der Zustandsdokumentation im Jahr 2017 teilgenommen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellten bei zehn Gebäuden keinerlei Schäden fest. Die weiteren 69 Gebäude wurden in unterschiedliche Schadenskategorien eingeteilt. Eine zusätzliche hydrogeologische Untersuchung bestimmte darüber hinaus die natürlichen Grundwasserstände im Hilfsfonds-Gebiet. Diese beiden Kriterien sind die Grundlage zur Berechnung der Teilbeträge des Hilfsgeldes.
Seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das Grundwasserniveau auf einen für Gebäude, Straßen und Natur unschädlichen Stand zurückzubringen und dort zu halten, hat der Magistrat zahlreiche verschiedene Entwässerungsmaßnahmen geprüft. Die gutachterlichen Kosten wurden aus dem Fonds-Vermögen gezahlt.