Ausschüttung des Hilfsfonds

Der Hilfsfonds Wulsdorf bietet den Grundstückseigentümern im Hilfsfonds-Gebiet insgesamt 950.000 Euro als freiwillige Hilfe zur Selbsthilfe an. Im Rahmen einer Zustandsdokumentation im Jahr 2017 wurden in 69 Gebäuden in Bremerhaven-Wulsdorf und -Grünhöfe Schäden durch Feuchtigkeit verzeichnet. Deren Eigentümer können nun einen individuellen Teilbetrag des Hilfsgeldes beantragen. Möglich sind Beträge zwischen 5.000 Euro und 32.000 Euro.

Rückmeldung bis 1. November 2018
Am Montag, 3. September werden die Anträge per Post verschickt und können bis Donnerstag, 1. November 2018 beim Hilfsfonds Wulsdorf eingereicht werden.

Berechnung des Teilbetrages
Um das Hilfsgeld möglichst gerecht zu verteilen, wurden sowohl die Ergebnisse aus der Zustandsdokumentation, als auch einer hydrogeologischen Untersuchung berücksichtigt. Über ein Punktesystem wurden die individuellen Hilfsbeträge errechnet. Eine Grafik samt Erläuterung des Rechenmodels finden Sie hier zum Download:

Rechenmodell Hilfsfonds (pdf 79 KB)
Hilfs-Maßnahmen
1,2 Millionen Euro stehen im Hilfsfonds Wulsdorf für folgende Hilfs-Maßnahmen bereit:

Die Zustandsdokumentation (abgeschlossen)

Die Zustandsdokumentation ist bereits abgeschlossen. Seit Ablauf der Teilnahmefrist am 31. August 2017 werden keine Anträge mehr angenommen.

Alle Eigentümer von Gebäuden mit Keller im Hilfsfonds-Gebiet konnten an der Zustandsdokumentation teilnehmen. Ziel war festzustellen, wie viele Gebäude tatsächlich vom Grundwasseranstieg betroffen sind. Dazu dokumentierte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Zustand des Gebäudes vor Ort. Wenn durch die Zustandsdokumentation der Sachverständigen keine Hinweise auf Schäden durch Grundwasser festgestellt wurden, erfolgen auch keine weiterführenden Maßnahmen. Alle Teilnehmer erhalten schriftlich weitere Informationen.


Antrag Zustandsdokumentation (pdf 2,3 MB)
Objektbezogene Planungsstudie

Für Gebäude, bei denen im Rahmen der Zustandsdokumentation eine Grundwasserproblematik festgestellt wurde, werden die ermittelten Daten analysiert. Als Ergebnis werden den Gebäudeeigentümern individuelle Vorschläge gemacht, wie das Gebäude vor dem Grundwasser geschützt werden kann. Das beauftragte Ingenieurbüro nimmt dazu im Anschluss an die Zustandsdokumentation Kontakt zu den betroffenen Gebäudeeigentümern auf.

Stromkostenerstattung

Sollten Sie eine elektrische Pumpe zur Kellerentwässerung betreiben, erhalten Sie von uns die Stromkosten der Pumpe für sechs Monate zur Hälfte erstattet. Um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten, wurden folgende Daten zu Grunde gelegt: Eine handelsübliche Tauchmotorpumpe mit 0,75 Kilowatt Leistung, ein täglicher Betrieb von zwölf Stunden, eine Laufzeit von 180 Tagen und ein Preis pro Kilowattstunde von 26,26 Cent (Preis gemäß Grundversorger Bremerhaven im Februar 2016). Das ergibt pauschal eine Stromkostenerstattung in Höhe von 213 Euro. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Grundstückseigentümer bei uns einen Antrag auf Zustandsdokumentation gestellt hat. Sollten Sie dazu Fragen haben, eine Pumpe mit höherer Leistungszahl oder mehrere Pumpen betreiben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Für die Stromkostenerstattung reichen Sie bitte den Antrag per Post bei uns ein. Anschließend erhalten Sie schriftlich weitere Informationen.


Antrag Stromkostenerstattung (pdf 3,9 MB)
Hilfsgelder

Sollte die Zustandsdokumentation des Hilfsfonds Wulsdorf ergeben haben, dass Ihr Gebäude mit Keller vom Grundwasseranstieg betroffen ist, bieten wir Ihnen an, 25 Prozent – höchstens aber 10.000 Euro – der Kosten für notwendige Schutzmaßnahmen für Ihr Gebäude zu übernehmen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Schutzmaßnahmen nach dem 1. April 2016 von einer Fachfirma durchgeführt wurden, die für Gebäude­abdichtungsarbeiten präqualifiziert ist. Maßnahmen, die vorher begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurden, werden einer gesonderten Prüfung unterzogen. Bitte beachten Sie: Da es sich um eine freiwillige Hilfeleistung handelt, obliegt die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe einem Gebäudeeigentümer Hilfe zuteilwird, ausschließlich den Verantwortlichen des Hilfsfonds Wulsdorf.


Antrag auf Hilfsgelder für Teilnehmer an der Zustandsdokumentation (pdf 1,9 MB)